Eine gut gemeinte Warnung

Veröffentlicht in Berufliches & Privates | 04. März 2009 | 21:26 | roland

Ich schreibe übers Jahr gesehen etwa 100 Rechnungen an Kunden. Große und kleine. Und alle werden pünktlich bezahlt, je nach individueller Vereinbarung zwischen 14 Tagen und 30 Tagen. Alle? Nein. In rund einem Prozent aller Fälle schleicht sich ein schwarzes Schaf unter all die weißen. Meist handelt es sich dabei um einen Auftraggeber, für den ich zum ersten Mal tätig werden. Mitunter ein Start-up, mitunter ein einzelner Gewerbetreibender, der via Internet auf mich gestoßen ist. Wie beispielsweise jener Herr Koch, wohnhaft in 65929 Frankfurt, in einem Stadtteil nahe Hofheim, der derzeit ein Gastronomieportal aufzuziehen versucht, dessen begleitendes Printmaterial aus meiner DUESENfeder stammt. Inklusive der professionellen Übersetzung desselben in Englisch. Dummerweise scheint besagter Herr Koch, der auch unter „Cook Consulting‘ firmiert (aber nicht identisch ist mit den hierzu leicht zu ergoogelnden Websites), keinen ausreichenden Willen aufzuweisen, um meine Rechnungen zu bezahlen. Geschweige denn, dass er per Mail oder Telefon zu erreichen wäre oder eine per Einschreiben versandte 2. Mahnung bei der Post abholen würde. Was mich, da bin ich ganz ehrlich, ein wenig ärgert. Dies insofern, als mir offenbar insbesondere meine Google AdWords speziell Leute wie diese ins DUESENhome zu spülen scheinen. Leute mit Abzockermentalität, die andere für lau machen lassen, was sie selbst nicht können. Ich werde wohl meine GoogleAdwords stornieren. Warum soll ich noch Geld bezahlen für derartiges „Neugeschäft“? Sollte also, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein solcher Herr Koch sich bei Euch melden und wasauchimmer in Auftrag geben… Obacht! Fragt mich vorher, ob es womöglich „mein“ Herr Koch ist ;-)

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5 Antworten zu “Eine gut gemeinte Warnung”

  1. 05. März 2009 um 14:27 | Lars Heidemann sagt:

    Hallo Roland,

    vielen Dank für die Warnung.

    Genau aus diesem Grund bestehen wir bei Neukunden mittlerweile auf eine großzügige Anzahlung bei Auftragsvergabe. Dies trennt von vornherein die Spreu vom Weizen.

    Ähnlich halten wir es mit der Angebotserstellung. Es gibt Kunden, die sich sehr komplexe Projekte anbieten lassen, um sich einen Teil der Konzeptarbeit zu sparen. Nett gedacht, aber hier haben wir ebenfalls einen Riegel vorgeschoben, indem wir umfangreiche Angebotserstellungen kostenpflichtig machen. Die entstehenden Kosten werden bei Auftragsvergabe verrechnet.

    Einen ähnlichen Fall, den Du geschildert hast, versuchen wir gerade vor Gericht zu klären. Ein Auftraggeber hat Texte für diverse Hotels und Altenpflegeheime von uns erstellen lassen (mündlich …). Nun bestreitet er die (mündliche) Auftragsvergabe (wir hätten ja keinen schriftlichen Auftrag von ihm erhalten). Vielmehr hätten wir als Subunternehmer für dessen Lead-Agentur agiert, weil die Aufträge teilweise von dort im Auftrag des Kunden an uns weitergeleitet wurden. Sehr gewitzt. Es wird wohl auf ein Hornberger Schießen hinauslaufen. Aussage steht gegen Aussage und das Gericht kennt noch nicht einmal den Begriff „Lead-Agentur“ oder weiß etwas mit „Haus-Agentur“ anzufangen. Es gibt also auch Nachteile an Wuppertal =)

    Viele Grüße und viel Erfolg bei dem Versuch das ausstehende Geld einzutreiben.

    Lars

  2. 06. März 2009 um 10:01 | Gegen Pranger sagt:

    Bei allem verständlichen Ärger über jemanden, der nicht bezahlt, finde ich es nicht in Ordnung, den vollen Namen und die Anschrift auf einer Webseite zu veröffentlich. Oder wünschen Sie sich den öffentlichen Pranger zurück? Dann könnte man Sie mit Fug und Recht auch darantstellen für Texte, die Mißfallen hervorrufen.

  3. 06. März 2009 um 13:20 | Roland sagt:

    Es geht hier nicht um meinen Ärger, sondern um die Art und Weise, wie besagter Auftraggeber vorzugehen scheint, die warnwürdig ist. Nachdem der betreffende Herr vollständig untergetaucht zu sein scheint, weder Mails noch Telefonanrufe beantwortet, Einschreiben bei der Post nicht abholt etc., hier im DUESENhome beim Briefing aber groß getönt hat, wie pünktlich er Rechnungen zu zahlen pflegt, mache ich ganz bewusst Gebrauch von der öffentlichen Wirkung eines Blogeintrages. Ich habe mir natürlich im Vorfeld dieser Maßnahme die Frage gestellt, inwieweit dies legitim ist… bin aber zu dem Schluss gekommen, dass ich die Verantwortung dafür übernehme. Selbst eine juristische Reaktion, eine Abmahnung oder ähnliches, wäre bereits ein “Lebenszeichen”, das ich gerne aufgreifen würde… Immerhin nehme ich mir Ihren Einwand insofern zu Herzen, als ich auf die Nennung einer konkreten Adresse verzichte. Ich weiß ja nicht einmal, ob der Herr mir seine richtige Adresse angegeben hat! Ansonsten: Wenn Sie mich für Texte, die darüber hinaus begründet Ihr Missfallen hervorrufen, an besagten Pranger stellen möchten, bleibt Ihnen dies unbenommen. Ich pflege für all mein Tun die Verantwortung zu übernehmen. Auch öffentlich. Bin aber bei begründeten Einsprüchen auch jederzeit bereit, einsichtig zu sein und Texte zu ändern oder zu löschen, wenn sich dadurch jemand in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sehen sollte…

  4. 06. März 2009 um 14:33 | Gegen Pranger sagt:

    Roland, Roland :-) Unsere Standpunkte nähern sich doch rapide an. Warum haben Sie als erfahrener Selbständiger nicht bereits beim Briefing auf Abschlagszahlung/Vorkasse bestanden? Zu gutgläubig? Das wäre verzeihlich, kann aber teuer werden.

    In diesem Sinne ein schönes Wochenende in den Taunus. Selbstverständlich lese ich Ihren Blog weiter. Insbesondere die doch spannenden und guten Geschichten aus der Welt der Photographie und Apple.

  5. 06. März 2009 um 17:07 | Roland sagt:

    Jaja, ich weiß… manchmal habe ich ein zu weiches Herz. Und ich habe noch nie auf Teilvorkasse bestanden. Was aber bei meiner Kundenstruktur bisher auch nicht nötig war: alles Stammkunden! Und selbst die Neukunden kommen durch Mund-zu-Mund Propaganda hinzu. Ich denke, bei Erstkunden, die auf anderen Wegen (einfach via Internet) bei mir landen, werde ich das in Zukunft rigider handhaben müssen. Man lernt eben immer noch dazu ;-)

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